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⇒ Geschäftsführung

Geschäftsführer/in
Der Vorstand kann einen/eine Geschäftsführer/in oder ein Geschäftsführerteam bestellen, die Mitglieder des Vereins nicht aber des Vorstands sein dürfen.

Zu den Geschäftsführeraufgaben gehören insbesondere die Gewährleistung der täglichen Verwaltung des Hauses der Kulturen Braunschweig, die Fach- und Dienstaufsicht über Personal, die Vorbereitung von und Teilnahme an Mitgliederversammlungen und Sitzungen des Vorstandes und des Programmrates einschließlich der Erstellung von Berichten, Zuarbeit für den Vorstand einschließlich der Vorbereitung des Wirtschaftsplans, interne Kommunikation und Vernetzung mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern im Haus der Kulturen Braunschweig, kurzfristige Raumbelegung im Rahmen der Programmschwerpunkte und -richtlinien des Vorstands und der 1/4-Jahres-Programme des Programmrates zur möglichst guten Auslastung des Hauses der Kulturen Braunschweig sowie Repräsentationsaufgaben und Öffentlichkeitsarbeit in Vertretung des Vorstandes.

Die Einzelheiten regelt der Vorstand in einer Arbeitsplatzbeschreibung. Der Vertragswert ab welchem die Geschäftsführerin Verträge abschließen darf, wird in der Arbeitsplatzbeschreibung zwischen Geschäftsführung und Vorstand geregelt.

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